Wo müssen Sie zum Parken eine Parkscheibe benutzen?
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Menschen mit bestimmten schweren Behinderungen haben in Deutschland Anspruch auf besondere Parkausweise, die ihnen das Parken erleichtern. Dabei wird zwischen dem blauen EU-Parkausweis und dem orangefarbenen Parkausweis unterschieden. Die Voraussetzungen und Rechte unterscheiden sich deutlich – wir erklären dir, wer welchen Ausweis beantragen kann und wozu er berechtigt.
Der internationale blaue Parkausweis (EU-Parkausweis) berechtigt zur Nutzung von speziell gekennzeichneten Behindertenparkplätzen mit Rollstuhlsymbol. Er ist in allen EU-Ländern gültig.
Wer hat Anspruch?Den blauen Parkausweis können folgende Personen erhalten:
Menschen mit dem Merkzeichen aG (außergewöhnliche Gehbehinderung)
Menschen mit dem Merkzeichen Bl (blind)
Personen mit beidseitiger Amelie oder Phokomelie (z. B. durch Contergan geschädigt) oder vergleichbaren Beeinträchtigungen, z. B. beidseitiger Armamputation
Parken auf ausgewiesenen Behindertenparkplätzen
Parken im eingeschränkten Halteverbot (bis zu 3 Stunden mit Parkscheibe)
Kostenloses Parken an Parkuhren
Längeres Parken in Bereichen mit zeitlicher Begrenzung
Wichtig: Der blaue Parkausweis muss gut sichtbar im Fahrzeug ausgelegt werden. Er gilt immer nur in Verbindung mit einem gültigen Personalausweis oder Schwerbehindertenausweis.
Der orangefarbene Parkausweis ist eine sogenannte bundeseinheitliche Ausnahmegenehmigung. Er berechtigt nicht zum Parken auf Behindertenparkplätzen mit Rollstuhlsymbol, erlaubt aber bestimmte Parkerleichterungen im Straßenverkehr innerhalb Deutschlands.
Wer hat Anspruch?Den orangefarbenen Parkausweis können erhalten:
Menschen mit Morbus Crohn oder Colitis ulcerosa mit einem Einzel-GdB von mindestens 60
Menschen mit Doppelstoma (künstlicher Darmausgang und künstliche Harnableitung) oder vergleichbaren Einschränkungen mit einem Einzel-GdB von mindestens 70
Parken im eingeschränkten Halteverbot (mit Parkscheibe, meist bis zu 3 Stunden)
Parken an Parkuhren und Parkscheinautomaten ohne Gebühr
Parken in Fußgängerzonen während Lieferzeiten
Längeres Parken auf Parkplätzen mit zeitlicher Begrenzung
Hinweis: Der orangefarbene Ausweis gilt nur innerhalb Deutschlands und ersetzt nicht den blauen EU-Parkausweis.
Dieser besondere Ausweis wurde früher ausschließlich in Bayern ausgegeben. Er beruhte auf einer bayerischen Sonderregelung und wird heute nicht mehr ausgestellt.
Was ist zu tun, wenn man noch diesen Ausweis besitzt?Personen mit einem „nur BY“-Parkausweis können – sofern noch nicht geschehen – beim Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS) die Zuerkennung des Merkzeichens aG beantragen. Wird das Merkzeichen zuerkannt, erhalten sie im Anschluss den blauen EU-Parkausweis.
Beide Parkausweise – blau und orange – werden von der örtlich zuständigen Straßenverkehrsbehörde (z. B. Ordnungsamt oder Landratsamt) ausgestellt.
Benötigte Unterlagen:Schwerbehindertenausweis oder Nachweise über die Beeinträchtigung (z. B. Bescheid des Versorgungsamts)
ggf. aktuelles Lichtbild (für den blauen Ausweis)
ausgefüllter Antrag
Die Ausstellung ist in der Regel kostenfrei, kann aber je nach Behörde einige Wochen Bearbeitungszeit in Anspruch nehmen.
Ausweis | Gültigkeit | Berechtigt zum Parken auf Behindertenparkplätzen? | Für wen geeignet? |
---|---|---|---|
Blauer EU-Parkausweis | EU-weit | ✅ Ja | Menschen mit Merkzeichen aG oder Bl, sowie mit schweren Gliedmaßen-Behinderungen |
Orangefarbener Parkausweis | Nur Deutschland | ❌ Nein | Menschen mit bestimmten internistischen Erkrankungen oder Doppelstoma |
Als leidenschaftlicher Kenner und Liebhaber aller Dinge, die mit Deutschland zu tun haben, ist Andreas Kirchner der stolze Autor und Gründer von HilfeLokal.de, einem umfassenden Portal, das sich den vielfältigen Facetten Deutschlands widmet. Mit einem tiefen Verständnis für die kulturelle, historische und soziale Landschaft dieses Landes, bringt Andreas Kirchner sein umfangreiches Wissen und seine Erfahrungen ein, um Besuchern einzigartige Einblicke und wertvolle Informationen zu bieten.
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