Wo kann ich parken mit Schwerbehindertenausweis G? » Rechte und Parkplätze im Überblick

Wo kann ich parken mit Schwerbehindertenausweis G? » Rechte und Parkplätze im Überblick

15. August 2025 / Andreas Kirchner

Parkausweise für Menschen mit Behinderung: Wer hat Anspruch auf welchen Ausweis?

Menschen mit bestimmten schweren Behinderungen haben in Deutschland Anspruch auf besondere Parkausweise, die ihnen das Parken erleichtern. Dabei wird zwischen dem blauen EU-Parkausweis und dem orangefarbenen Parkausweis unterschieden. Die Voraussetzungen und Rechte unterscheiden sich deutlich – wir erklären dir, wer welchen Ausweis beantragen kann und wozu er berechtigt.

Der blaue EU-Parkausweis

Der internationale blaue Parkausweis (EU-Parkausweis) berechtigt zur Nutzung von speziell gekennzeichneten Behindertenparkplätzen mit Rollstuhlsymbol. Er ist in allen EU-Ländern gültig.

Wer hat Anspruch?

Den blauen Parkausweis können folgende Personen erhalten:

  • Menschen mit dem Merkzeichen aG (außergewöhnliche Gehbehinderung)

  • Menschen mit dem Merkzeichen Bl (blind)

  • Personen mit beidseitiger Amelie oder Phokomelie (z. B. durch Contergan geschädigt) oder vergleichbaren Beeinträchtigungen, z. B. beidseitiger Armamputation

Welche Vorteile bietet der blaue Parkausweis?
  • Parken auf ausgewiesenen Behindertenparkplätzen

  • Parken im eingeschränkten Halteverbot (bis zu 3 Stunden mit Parkscheibe)

  • Kostenloses Parken an Parkuhren

  • Längeres Parken in Bereichen mit zeitlicher Begrenzung

Wichtig: Der blaue Parkausweis muss gut sichtbar im Fahrzeug ausgelegt werden. Er gilt immer nur in Verbindung mit einem gültigen Personalausweis oder Schwerbehindertenausweis.

Der orangefarbene Parkausweis

Der orangefarbene Parkausweis ist eine sogenannte bundeseinheitliche Ausnahmegenehmigung. Er berechtigt nicht zum Parken auf Behindertenparkplätzen mit Rollstuhlsymbol, erlaubt aber bestimmte Parkerleichterungen im Straßenverkehr innerhalb Deutschlands.

Wer hat Anspruch?

Den orangefarbenen Parkausweis können erhalten:

  • Menschen mit Morbus Crohn oder Colitis ulcerosa mit einem Einzel-GdB von mindestens 60

  • Menschen mit Doppelstoma (künstlicher Darmausgang und künstliche Harnableitung) oder vergleichbaren Einschränkungen mit einem Einzel-GdB von mindestens 70

Welche Vorteile bietet der orangefarbene Parkausweis?
  • Parken im eingeschränkten Halteverbot (mit Parkscheibe, meist bis zu 3 Stunden)

  • Parken an Parkuhren und Parkscheinautomaten ohne Gebühr

  • Parken in Fußgängerzonen während Lieferzeiten

  • Längeres Parken auf Parkplätzen mit zeitlicher Begrenzung

Hinweis: Der orangefarbene Ausweis gilt nur innerhalb Deutschlands und ersetzt nicht den blauen EU-Parkausweis.

Was war der dunkelblaue Parkausweis mit dem Vermerk „nur BY“?

Dieser besondere Ausweis wurde früher ausschließlich in Bayern ausgegeben. Er beruhte auf einer bayerischen Sonderregelung und wird heute nicht mehr ausgestellt.

Was ist zu tun, wenn man noch diesen Ausweis besitzt?

Personen mit einem „nur BY“-Parkausweis können – sofern noch nicht geschehen – beim Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS) die Zuerkennung des Merkzeichens aG beantragen. Wird das Merkzeichen zuerkannt, erhalten sie im Anschluss den blauen EU-Parkausweis.


Wo und wie kann man die Parkausweise beantragen?

Beide Parkausweise – blau und orange – werden von der örtlich zuständigen Straßenverkehrsbehörde (z. B. Ordnungsamt oder Landratsamt) ausgestellt.

Benötigte Unterlagen:
  • Schwerbehindertenausweis oder Nachweise über die Beeinträchtigung (z. B. Bescheid des Versorgungsamts)

  • ggf. aktuelles Lichtbild (für den blauen Ausweis)

  • ausgefüllter Antrag

Die Ausstellung ist in der Regel kostenfrei, kann aber je nach Behörde einige Wochen Bearbeitungszeit in Anspruch nehmen.


Fazit: Welcher Ausweis ist der richtige?

Ausweis Gültigkeit Berechtigt zum Parken auf Behindertenparkplätzen? Für wen geeignet?
Blauer EU-Parkausweis EU-weit ✅ Ja Menschen mit Merkzeichen aG oder Bl, sowie mit schweren Gliedmaßen-Behinderungen
Orangefarbener Parkausweis Nur Deutschland ❌ Nein Menschen mit bestimmten internistischen Erkrankungen oder Doppelstoma
Andreas Kirchner

Als leidenschaftlicher Kenner und Liebhaber aller Dinge, die mit Deutschland zu tun haben, ist Andreas Kirchner der stolze Autor und Gründer von HilfeLokal.de, einem umfassenden Portal, das sich den vielfältigen Facetten Deutschlands widmet. Mit einem tiefen Verständnis für die kulturelle, historische und soziale Landschaft dieses Landes, bringt Andreas Kirchner sein umfangreiches Wissen und seine Erfahrungen ein, um Besuchern einzigartige Einblicke und wertvolle Informationen zu bieten.

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